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Zweitwohnsitzabgabe 2023

Die Abgabe ist von der Geschossfläche der Ferienwohnung zu bemessen. Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen allseits umschlossener Räume, die der Nutzung der Ferienwohnung dienen, einschließlich der Innenwände, jedoch ohne die Außenwände. Gemeinschaftsräume sowie Stiegen, Gänge, Garagen, Keller usw. zählen zur Geschossfläche, wobei diese Flächen auf die einzelnen Wohnungen nach ihrer Größe aufzuteilen sind (§ 4 Abs. 1 Zweitwohnsitzabgabegesetz).


Gemäß  Zweitwohnsitzabgabegesetz Fassung LGBl.Nr. 39/2019 und GV-Beschluss vom 13.12.2022 beträgt die Abgabe für das Jahr 2023 EUR 18,47/m² bis zu einem maximalen Betrag von EUR 2.030,41 (bzw. für max. 110 m²). Darüber hinausgehende Flächen werden für die Bemessung der Zweitwohnsitzabgabe nicht berücksichtigt.


pro Wohnwagen und Halbjahr EUR 127,37


Zweitwohnsitzabgabe-Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch

https://www.gemeinde.stgallenkirch.at/system/web/GetDocument.ashx?fileId=980391&cts=1641827395&ncd=1


Zweitwohnsitzabgabegesetz LGBl.Nr. 87/1997 idgF

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000354