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Legalisator

Ein Legalisator ist eine Person, die in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg in Grundbuchsangelegenheiten (Kaufverträge, Darlehen, Reallasten usw.) die Echtheit von Unterschriften bestätigen (beglaubigen) darf. 

Er bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Schriftstück tatsächlich von der jeweiligen Person geleistet wurde. Die Unterschrift ist daher vor ihm zu leisten. Der Dienst des Legalisators kann in Anspruch genommen werden, wenn sich die betroffene Liegenschaft im Gebiet der Gemeinde St. Gallenkirch befindet oder eine der betreffenden Parteien, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, in St. Gallenkirch mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Solche Beglaubigungen gelten nur für Grundbücher in Tirol oder Vorarlberg.


Grundlagen

Bei der Neuordnung des Grundbuchverfahrens im 19. Jahrhundert gab es in manchen Gegenden Tirols und Vorarlbergs nicht genug Notare und andere Stellen, um solche Beglaubigungen durchführen zu können. Zudem wäre die Zufahrt zu diesen Stellen aus den viele Kilometer langen Tälern unzumutbar lang gewesen, um bloß durch persönliches Erscheinen eine Unterschrift beglaubigt erhalten zu können (Anträge an Grundbücher konnten auch per Post eingebracht werden, sodass das persönliche Erscheinen zur Unterschriftenbeglaubigung das nahezu einzige organisatorische Hindernis einer Grundbuchsabwicklung bildete).


Die Legalisatoren dürfen für ihre Tätigkeit Gebühren einheben, die in einer Verordnung des Justizministeriums geregelt sind. Zuletzt wurde diese Verordnung 2001 erlassen. Die Legalisierungsgebühr richtet sich nach der Höhe des im Vertrag genannten Betrages.


Es ist in jedem Fall eine Terminvereinbarung bei Alexander Kasper während den Gemeindeamts-Öffnungszeiten unter +43 5557 6205 13 oder unter +43 664 810 6333 erforderlich.


Alexander Kasper