Was brauche ich für einen neuen Reisepass?
NEU: Bei Reisepass-Anträgen muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
· der Antragsteller muss persönlich anwesend sein
· gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)
· 1 Passfoto, das den EU-Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos) und nicht
älter als ein halbes Jahr ist
· haben sich Daten geändert (Name, akad. Grad etc.), sind die entsprechenden
Nachweise mitzubringen
· ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei sein und sich
ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der Obsorgebeschluss des
Gerichtes vorgelegt werden.
· ist der Reispass länger als 5 Jahre abgelaufen, muss die Geburtsurkunde, ein
Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell eine Heiratsurkunde oder Nachweise
von akademischen Graden vorgelegt werden – Urkunden sind im Original vorzulegen
· hat der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich, muss eine aktuelle
Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 1 Monat) mitgebracht werden
· € 75,90
Was brauche ich für einen neuen Kinderpass?
· der Antragsteller muss persönlich anwesend sein
· Geburtsurkunde
· Staatsbürgerschaftsnachweis
· der gesetzliche Vertreter muss dabei sein und sich ausweisen können (gültiger
Reisepass – nicht länger als 5 Jahre abgelaufen oder gültiger Personalausweis), sind
die Eltern geschieden wird der Obsorgebeschluss des Gerichtes benötigt
· Urkunden sind im Original vorzulegen
· 1 neues Passfoto
· von 0-2 Jahren gebührenfrei, von 2-12 Jahren € 30,00
· von 0-2 Jahren ist der Pass 2 Jahre gültig
von 2-12 Jahren ist der Pass 5 Jahre gültig
· ist das Kind bei den Eltern im Pass eingetragen, müssen diese Pässe zur Streichung
des Kindes vorgelegt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Kinderpasses ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.