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Reisepass

Was brauche ich für einen neuen Reisepass? 


NEU: Bei Reisepass-Anträgen muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
 
·   der Antragsteller muss persönlich anwesend sein

·   gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)

·   1 Passfoto, das den EU-Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos) und nicht
    älter als ein halbes Jahr ist

·   haben sich Daten geändert (Name, akad. Grad etc.), sind die entsprechenden
    Nachweise mitzubringen

·   ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei sein und sich
    ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der Obsorgebeschluss des
    Gerichtes vorgelegt werden.

·   ist der Reispass länger als 5 Jahre abgelaufen, muss die Geburtsurkunde, ein
    Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell eine Heiratsurkunde oder Nachweise
    von akademischen Graden vorgelegt werden – Urkunden sind im Original vorzulegen

·   hat der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich, muss eine aktuelle
    Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 1 Monat) mitgebracht werden

·   € 75,90


Was brauche ich für einen neuen Kinderpass?
 
·    der Antragsteller muss persönlich anwesend sein

·    Geburtsurkunde
 
·    Staatsbürgerschaftsnachweis
 
·    der gesetzliche Vertreter muss dabei sein und sich ausweisen können (gültiger
     Reisepass – nicht länger als 5 Jahre abgelaufen oder gültiger Personalausweis), sind
     die Eltern geschieden wird der Obsorgebeschluss des Gerichtes benötigt
 
·    Urkunden sind im Original vorzulegen
 
·    1 neues Passfoto
 
·    von 0-2 Jahren gebührenfrei, von 2-12 Jahren € 30,00
 
·    von 0-2 Jahren ist der Pass 2 Jahre gültig
     von 2-12 Jahren ist der Pass 5 Jahre gültig
 
·    ist das Kind bei den Eltern im Pass eingetragen, müssen diese Pässe zur Streichung
     des Kindes vorgelegt werden.


Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Kinderpasses ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Zuständig