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Personalausweis

Was brauche ich für einen neuen Personalausweis? 


NEU: Bei Personalausweis-Anträgen muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
 
·     der Antragsteller muss persönlich anwesend sein

·     gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder gültiger
      Personalausweis
 
·     wenn kein gültiges Dokument vorhanden ist, sind die Geburtsurkunde, evtl.
      Heiratsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuelle Nachweise von
      akademischen Graden vorzulegen
 
·     Urkunden sind im Original vorzulegen
 
·     1 Passfoto, das den EU-Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos) und
      nicht älter als ein halbes Jahr ist

·     ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei sein uns
      sich ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der Obsorgebeschluss
      des Gerichtes vorgelegt werden.

·     € 61,50
 

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Zuständig