Was brauche ich für einen neuen Personalausweis?
NEU: Bei Personalausweis-Anträgen muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
· der Antragsteller muss persönlich anwesend sein
· gültiger Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder gültiger
Personalausweis
· wenn kein gültiges Dokument vorhanden ist, sind die Geburtsurkunde, evtl.
Heiratsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuelle Nachweise von
akademischen Graden vorzulegen
· Urkunden sind im Original vorzulegen
· 1 Passfoto, das den EU-Passbildkriterien entspricht (keine Automatenfotos) und
nicht älter als ein halbes Jahr ist
· ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dabei sein uns
sich ausweisen können. Sind die Eltern geschieden, muss der Obsorgebeschluss
des Gerichtes vorgelegt werden.
· € 61,50
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.