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Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 10 Abs. 1 Landes-Volksabstimmungsgesetz

Aushängezeitraum: 17.03.2026 - 10.06.2026

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“

wurde der Zeitraum vom 15. April 2026 bis 10. Juni 2026 festgesetzt. 

Innerhalb dieses Zeitraums haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich für das Volksbegehren eintragen zu lassen.

Eintragungsformular nach § 11Abs.3 L-VAG.pdf herunterladen (0.75 MB)

Die für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden für das Volksbegehren sind wie folgt bestimmt:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Gemeinde geschlossen: 05. Mai, 15. Mai, 05. Juni

Samstag/ Sonntag und gesetzliche Feiertage geschlossen

Antrag vom 3. Februar 2026 auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 8 L-VAG[1].pdf herunterladen (0.09 MB)

Veröffentlichung Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren.signiert.pdf herunterladen (0.46 MB)

Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 8 Landes- Volksabstimmungsgesetz, LGBl.Nr. 60/1987 (221 KB) - .PDF

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