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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

Aushängezeitraum: 18.05.2026 - 23.06.2026

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des

Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 15. Juni 2026,

bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026


Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren (246 KB) - .PDF

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