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Aushängezeitraum: 18.05.2026 - 23.06.2026
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des
Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 15. Juni 2026,
bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren (246 KB) - .PDF
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