Sie befinden sich hier: Zentrum
St. Gallenkirch ist eine Tourismusgemeinde, die umfangreiche tourismusfördernde Maßnahmen tätigt. Um diesen Aufwand zu decken, wird gemäß §§ 7 und 12 des Vorarlberger Tourismusgesetzes der Tourismusbeitrag eingehoben.
Gemäß § 12 Abs.1 des Tourismusgesetzes, hat der Abgabeschuldner die Abgabe jährlich bis spätestens 15. Juni selbst zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten.
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 17.12.2024 aufgrund der Bestimmungen des § 11 des Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 86/1997 idgF, den Hebesatz des Tourismusbeitrages ab dem 01.01.2025 mit 1,68 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (§ 7 Abs.1 Tourismusgesetz).
Die Gemeinde St. Gallenkirch ist in der Ortsklasse A eingereiht (§ 9 Abs. 2 Tourismusgesetz).
Es besteht die Möglichkeit den Tourismusbeitrag online an uns zu übermitteln.
Onlineformular hier
Erklärungsformular_2025.pdf herunterladen (0.12 MB)
Hinweise zur Berechnung des Tourismusbeitrages 2025.pdf herunterladen (0.59 MB)
18_Tourismusbeitrag_2025_signiert[1].pdf herunterladen (0.08 MB)
Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997 idgF
Abgabengruppenverordnung