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Aushängezeitraum: 23.04.2026 - 22.05.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde St. Gallenkirch hat in seiner Sitzung vom 31. März 2026 den Entwurf
einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gallenkirch betreffend
dem Grundstück GST-NR 1754/1, KG St. Gallenkirch, gemäß § 23 Abs. l des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr.
39/1996 idgF, beschlossen.
Kundmachung Veröffentlichung des Entwurfs eines Flächenwidmungsplanes (1,79 MB) - .PDF
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