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Kundmachung Gargellner Bergbahnen GmbH & CoKG, 8 EUB Schafbergbahn Erweiterung Talstation

Aushängezeitraum: 21.08.2026 - 17.09.2026

Vor diesem Hintergrund ordnet der Landeshauptmann gemäß §§ 36 und 39 Seilbahngesetz 2003,

idgF, iVm §§ 40 und 44 AVG unter Festlegung der Auflagefrist des Bauentwurfes gemäß § 38

Seilbahngesetz 2003, idgF, von zwei Wochen für Donnerstag, den 17.09.2026. 

Der Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer erfolgt um 09.30 Uhr beim Talstationsgebäude

der Schafbergbahn (Bergbahnstraße 89a, 6787 Gargellen).


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