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Aushängezeitraum: 21.08.2026 - 17.09.2026
Vor diesem Hintergrund ordnet der Landeshauptmann gemäß §§ 36 und 39 Seilbahngesetz 2003,
idgF, iVm §§ 40 und 44 AVG unter Festlegung der Auflagefrist des Bauentwurfes gemäß § 38
Seilbahngesetz 2003, idgF, von zwei Wochen für Donnerstag, den 17.09.2026.
Der Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer erfolgt um 09.30 Uhr beim Talstationsgebäude
der Schafbergbahn (Bergbahnstraße 89a, 6787 Gargellen).
Kundmachung Gargellner Bergbahnen GmbH & CoKG, 8 EUB Schafbergbahn Erweiterung Talstation (489 KB) - .PDF
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