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Aushängezeitraum: 07.05.2025 - 09.06.2025
Der von dem Gemeindevorstand beschlossene Entwurf der Änderung des
Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht wird gemäß § 21 Abs. l
Raumplanungsgesetz (RPG) einen Monat (07.05.2025 - 09.06.2025) im Gemeindeamt
St. Gallenkirch (Bauamt) während der Offnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Weiters können diese auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:
KUNDMACHUNG der Gemeinde St. Gallenkirch über die Auflage des Entwurfes über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes (7,82 MB) - .PDF
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