Die Gemeindevertretung St. Gallenkirch hat beschlossen, die Gästetaxe um 1,20 Euro pro Person und Nacht zu erhöhen.
Diese Anpassung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: + 0,20 € Indexanpassung (Beschluss von 2025) und + 1,00 € Tourismus-Projekt-Euro (Beschluss von 2026).
Was ist der „Tourismus‑Projekt‑Euro“?
Der Projekteuro ist zweckgebunden und die Einnahmen werden ausschließlich für touristisch relevante Freizeitinfrastruktur eingesetzt – für Projekte, die sowohl unseren Gästen als auch Einheimischen einen spürbaren Mehrwert bieten.
Er dient der Förderung von Projekten, die:
- einen klar erkennbaren touristischen Mehrwert schaffen,
- zur Attraktivität und Profilierung der Gemeinde beitragen,
- insbesondere zur Saisonverlängerung, Qualitätssteigerung oder Wertschöpfung im Ort beitragen,
- sowohl Gästen als auch Einheimischen zugutekommen.
Die geförderten Maßnahmen orientieren sich an den strategischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie am Tourismusleitbild des Montafon.
Welche Maßnahmen können mit dem zusätzlichen Euro finanziert werden?
Gefördert werden ausschließlich:
- Investitionen in neue touristische Projekte, und
- die Attraktivierung bestehender touristisch relevanter Infrastruktur mit nachweisbarem Mehrwert.
Typische Beispiele können sein:
- neue oder verbesserte Angebote im Bereich Freizeit, Naturerlebnis und Kultur,
- qualitative Aufwertungen bestehender Einrichtungen (z. B. Aufenthaltsbereiche, Wege, Begegnungsräume),
- Projekte, die den Aufenthalt komfortabler, erlebnisreicher oder nachhaltiger machen.
Nicht gefördert werden dagegen insbesondere:
- laufende Betriebs‑, Erhaltungs‑ und Personalkosten,
- laufende Finanzierungen bestehender Infrastruktur,
- Ersatzinvestitionen ohne qualitative Weiterentwicklung,
- Pflichtaufgaben der Gemeinde.
Nach welchen Kriterien werden Projekte ausgewählt?
Eine Förderung erfolgt nur für Projekte, die:
- einen klaren touristischen Mehrwert haben,
- sichtbar zur Attraktivität und Profilbildung von St. Gallenkirch beitragen,
- besonders auf Saisonverlängerung, Qualitätssteigerung oder höhere Wertschöpfung abzielen,
- Gäste und Einheimische gleichermaßen berücksichtigen.
Wie wird über die Verwendung der Mittel entschieden?
Der Entscheidungsprozess ist klar geregelt:
- Projekte, die aus dem Tourismus‑Projekt‑Euro finanziert werden sollen, werden dem Tourismusausschuss vorgelegt.
- Der Tourismusausschuss bewertet die Projekte und spricht eine Empfehlung zur Förderwürdigkeit und Förderhöhe aus.
- Bei positiver Bewertung wird das Projekt der Gemeindevertretung vorgestellt.
- Die endgültige Entscheidung über Förderung und Förderhöhe trifft die Gemeindevertretung.
Damit ist gewährleistet, dass die Mittel transparent, nachvollziehbar und nach klaren Kriterien eingesetzt werden.
Wie wird das Geld verwaltet?
- Der Tourismus‑Projekt‑Euro wird in den Gemeindefinanzen gesondert geführt (eigene Kostenstelle).
- Nicht verwendete Mittel werden in das Folgejahr übertragen; eine Ansparung für größere Projekte ist möglich.
- Die Mittel sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Deckung allgemeiner oder laufender Gemeindeausgaben verwendet werden.
- Sämtliche Beschlüsse und Förderentscheidungen werden dokumentiert und gegenüber der Gemeindevertretung transparent offengelegt.
Befristung
Das Regelwerk zum Tourismus‑Projekt‑Euro tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt befristet bis zum 30.04.2032. Anpassungen, Ergänzungen oder eine Verlängerung müssen von der Gemeindevertretung eigens beschlossen werden.
Zusammengefasst:
Der Tourismus – Projekt - Euro ermöglicht es der Gemeinde St. Gallenkirch konkrete, qualitativ hochwertige und zusätzliche Projekte im Tourismus umzusetzen, die Gästen und Einheimischen zugutekommen und die Zukunft des Ortes als attraktiven Lebens‑ und Urlaubsort sichern.