Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online über die Gemeindehomepage unter "Formulare" beantragt werden.
Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift mit Gemeindesekretär Alexander Kasper aufzunehmen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Für die Auszahlung ist eine aktuelle Bankverbindung bekanntzugeben.
Die Gemeindeverwaltung